Strafrecht
Bereits im Ermittlungsverfahren, oft bei der ersten Befragung durch die Polizei, werden vielfach entscheidende Weichen für den Verlauf des Falles gestellt. Hier gemachte Fehler lassen sich häufig nicht mehr beheben. Der nicht verteidigte Beschuldigte sieht sich den Straf-verfolgungsbehörden gegenüber mitunter hilflos ausgesetzt. Er sieht sich vor die Wahl gestellt, eigene Angaben zur Sache zu machen oder zu schweigen. Oft weiß er nicht, was konkret gegen ihn vorliegt, welche Zeugenaussagen, Dokumente oder sonstige Beweismittel vorhanden sind. Hinzu kommt die Unkenntnis, worauf es rechtlich ankommt. Kommen Maßnahmen wie Inhaftierung oder Durchsuchung hinzu, ist der Druck auf den Betroffenen enorm. Grundsätzlich empfiehlt sich für den Betroffenen, in allen Fällen von seinem gesetzlich garantierten Schweigerecht Gebrauch zu machen und zwar vollständig. Erst nach der Rücksprache mit einem Verteidiger machen Angaben zur Sache im Einzelfall Sinn, insbesondere weil der Verteidiger Akteneinsicht erhält, der Betroffene selbst aber nicht. Wir verteidigen Sie in Strafsachen in allen Verfahrenslagen und Situationen, insbesondere • im Ermittlungsverfahren • im Strafbefehlsverfahren • bei Anklagen und in der Hauptverhandlung Strafverteidigungen übernimmt im Regelfall Rechtsanwalt Roman Heisig. Er verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen und hat zusätzlich im Strafrecht einen LL.M.-Titel (Master of Laws) erworben. | |
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