Dodt & Kollegen
Rechtsanwälte

Versicherungsrecht

 

 


Zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmer besteht nicht immer Einigkeit darüber, wie weit und wie  umfangreich der Versicherungsschutz reicht – im Schadensfall kommt es daher oft zu Streitigkeiten.

Ist das Risiko / der Schaden überhaupt versichert?
Besteht ein Anspruch in voller Höhe, nur anteilig oder ist der Versicherer sogar leistungsfrei?
Wie hoch ist der versicherte Schaden?
Welche Pflichten ergeben sich nach dem Schadensfall?

In Versicherungsfällen beraten wir Sie unmittelbar nach Eintritt des Schadensfalls und vertreten Ihre Interessen bei Anspruchsstellung und -abwehr sowie in Gerichtsverfahren.

Wir beraten und vertreten Sie in allen gängigen Versicherungsbereichen:

  • Unfallversicherung  (Invaliditätsentschädigung nach Gliedertaxe, Invaliditätsrente, Progression)
  • Sachversicherungen (u.a. Gebäude- und Hausratversicherung, Feuerversicherung, Sturm- und     Hagelversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Allg. Haftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung, betriebliche Haftpflichtversicherung)
  • Berufshaftpflichtversicherung      
  • Lebensversicherung
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Pflegeversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Kraftfahrtversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Transportversicherungsrecht
  • Speditionsversicherungsrecht

Durch unsere umfassenden Weiterbildungen, speziell im Versicherungsrecht, sind wir in diesem sich schnell wandelnden Rechtsgebiet stets auf dem neusten Stand und sind so für unsere Mandanten hochqualifiziert tätig.



Rechtsanwalt Versicherungsrecht